DAS können WIR
für SIE tun
unsere Leistungen
im Überblick
Beratung für jede Unternehmensgröße
Frau Schreitmüller eignete sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater viele Kenntnisse mit kleinen bis großen GmbH’s und GmbH’s & Co. KG’s an. Dieses Wissen möchte Sie gerne bei Ihnen einbringen und an Sie weitergeben.
Gute Beratung ist mit das Herzstück jedes (wachsenden) Unternehmens. Dafür sind wir da. Vertrauen Sie uns.
Wir schaffen FREIRÄUME
2-fach
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Zukunftsberatung
Mit fundierter, wohl durchdachter steuerlicher sowie betriebswirtschaftlicher ZUKUNFTsberatung verschaffen Sie sich FREIRÄUME und sichern sich unternehmerische Erfolge. Wir geben Ihnen hier die entsprechenden Werkzeuge zur Hand und Sie konzentrieren sich in Ruhe auf Ihr Unternehmen.
Wer auf gut organisierte Prozesse und fundierte Entscheidungshilfen setzt, ist klar im Vorteil.
Auszug aus unseren Leistungen:
- Nachfolgeberatung
- Unternehmensvermögen
- Privatvermögen
- Unternehmensberatung
- Prozessberatung
- Verfahrensdokumentation
- Umstellung der FIBU-Prozesse auf digital
- Prozessberatung
- Unternehmensplanung
- Entscheidungshilfen Finanzierung und Investitionsvorhaben
- Beratung in der Rechtsformwahl
- Beratung betrieblicher und privater Steuerangelegenheiten
Im Rahmen unserer ZUKUNFTsberatung ist Ihre Mitarbeit entscheidend für den Erfolg. Sie kennen Ihr Unternehmen. Wir liefern die Entscheidungshilfen.
NACHFOLGEBERATUNG - Unternehmensvermögen, Privatvermögen
Die eigene Nachfolge regeln bedeutet Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Dabei sollten nicht nur die steuerlichen Aspekte im Vordergrund stehen. Die Nachfolgeplanung heißt auch Vorsorge treffen für den Fall des Falles.
Als Ihr Berater begleiten wir Sie in diesem Prozess. Wir nehmen gemeinsam die IST-Situation auf und erarbeiten hieraus Ihre Wünsche (SOLL-Zustand). Anhand dieser werden die notwendigen Schritte erarbeitet und umgesetzt.
Hierzu gehört auch die turnusmäßige Überprüfung der Verträge. Da die Gesetzgebung immer im Fluss ist und sich auch bei Ihnen über die Jahre Veränderungen ergeben, sind gerade bedeutende Verträge (Eheverträge, Erbverträge, Testamente, Gesellschaftsverträge, ..) einer turnusmäßigen Überprüfung zu unterwerfen. Hier dürfen wir Sie bzgl. der steuerlichen Aspekte unterstützen.
Wir begleiten Sie hier.
integrierte Unternehmensplanung
Die Unternehmensplanung und ein dazugehöriges Controlling gehören zu den Sorgfaltspflichten eines Unternehmers.
Dies beginnt bei einer Existenzgründung mit einem tragfähigen Konzept und der Erstellung eines Businessplans. Aus diesen leiten sich Ergebnis-, Finanz- und Liquiditätsplanung (integrierte Unternehmensplanung) für die ersten Jahre ab. Auch andere Unternehmensentscheidungen benötigen diese Art von Planung. Wer nachhaltig den Wert seines Unternehmens sichern und steigern will, setzt die Unternehmensplanung als Steuerungsinstrument ein und schreibt diese kontinuierlich fort. Ergänzt um das Finanzcontrolling mit seinen Soll-Ist-Vergleichen, wird eine solide Basis für die Unternehmenssteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen geschaffen.
Die Planung kann Bestandteil des seit dem 1. Januar 2021 explizit gesetzlich geforderten Früherkennungssystems gem. § 1 StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) sein. (Lesen Sie mehr dazu im nächsten Punkt)
Auch im Kreditgespräch ist ein aktives Agieren durch Vorlegen von fundierten Planungen von Vorteil statt eine Planung nachzureichen.
Wer noch keine Unternehmensplanung integriert hat, kann diese nach und nach aufbauen. Sprechen Sie uns an.
Die gesetzliche Pflicht zur Krisenfrüherkennung für Geschäftsführer von GmbH’s und GmbH’s & Co. KG’s nach
§ 1 StaRUG
Nicht erst in der Krise!
Seit dem 1. Januar 2021 sind Geschäftsführer von GmbH‘s und GmbH & Co. KG’s explizit gesetzlich verpflichtet worden, existenzbedrohende Unternehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu identifizieren und daraus folgend entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. § 1 StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz).
Ein dokumentiertes Früherkennungssystem umfasst eine Risikoanalyse, Maßnahmen zur Abwendung der Risiken und mindestens eine BWA- und Kennzahlenanalyse (BWA = betriebswirtschaftliche Auswertung). Eine BWA-Analyse ist ertrags- und vergangenheitsorientiert. Vorteilhafter ist eine in die Zukunft gerichtete integrierte Unternehmensplanung (mehr siehe oben) die auch die Entwicklung der Liquidität im Blick hat.
Wir bringen Sie hier auf den richtigen Weg.
Klassische Steuerberatung – ZUKUNFTsfähig mit digitalen Prozessen
Ihr unternehmerischer Erfolg beruht neben Ihren unternehmerischen Fähigkeiten auch auf aktuellen aussagekräftigen Zahlen. Aktualität ist die Voraussetzung zum Treffen von Entscheidungen. Mit uns haben Sie Ihre Zahlen im Blick.
Wir entlasten Sie von allen laufenden Angelegenheiten betreffend Rechnungslegung und Steuer – Sie können sich voll und ganz Ihren eigentlichen Aufgaben im Unternehmen widmen. Hierzu setzen wir die digitalen Möglichkeiten der DATEV eG ein. FREIRAUM entsteht.
Sie sind noch nicht mit den digitalen Möglichkeiten von DATEV vertraut? – Wir helfen Ihnen gerne.
- Lohnbuchhaltung – Unternehmen online
- Finanzbuchhaltung – Unternehmen online
- Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
- Erstellen von Konzernabschlüssen nach Handelsrecht
- Erstellen von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Erstellen von betrieblichen und den dazugehörigen privaten Steuererklärungen